Ratgeber · Recht

Widerrufs­button Pflicht: Für wen, ab wann und was gilt für B2B?

Stand
Oktober 2026
Lesezeit
7 Minuten
Von
ByteCards UG (haftungsbeschränkt)

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler, die an Verbraucher verkaufen, eine einfache Widerrufsfunktion anbieten: den elektronischen Widerrufsbutton. Hier lesen Sie, für wen die Pflicht gilt, wie der Widerruf abläuft, was bei Geschäftskunden und Ausnahmen gilt und wie Sie den Button in Ihrem Shop umsetzen.

Kurz gefasst
Betroffen sind Verträge mit Verbrauchern (B2C). Reine Geschäftskunden-Shops sind nicht betroffen. Der Button muss dauerhaft erreichbar sein und in zwei Schritten zum Widerruf führen.

Was ist der Widerrufs­button?

Verbraucher sollen einen Vertrag online genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn geschlossen haben. Dafür muss der Händler eine Funktion anbieten, die klar als Widerruf erkennbar ist, zum Beispiel eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Hintergrund ist eine Änderung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt hat (§ 356a BGB).

Der klassische Weg über ein Musterformular oder eine E-Mail bleibt möglich, ersetzt die Schaltfläche aber nicht.

Ab wann gilt die Pflicht?

Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Das betrifft auch bestehende Shops: Wer Verträge mit Verbrauchern online ermöglicht, muss die Funktion seitdem anbieten. Es gibt keine Übergangsfrist für Shops, die schon vor dem Stichtag online waren.

Für wen gilt die Pflicht, und was gilt bei B2B?

KonstellationButton nötig?
Shop nur für Gewerbetreibende (B2B)Nein, das Verbraucher­widerrufs­recht greift nicht
Shop für Verbraucher (B2C)Ja
Gemischter Shop mit Händlern und PrivatkundenJa, für die Verträge mit Verbrauchern
Verkauf über MarktplätzeHängt davon ab, wer den Vertrag online abschließt. Prüfen Sie die Vorgaben des Marktplatzes.

Wer nur an Geschäftskunden verkauft, sollte sicherstellen, dass wirklich nur Unternehmer bestellen können, zum Beispiel über eine Freischaltung mit Prüfung der USt-IdNr. Ein offener Shop, in dem jeder bestellen kann, behandelt Besteller im Zweifel als Verbraucher.

Gibt es Ausnahmen?

Das Gesetz kennt Verträge ohne Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 BGB), etwa bei individuell angefertigter Ware oder schnell verderblichen Waren. Wo kein Widerrufsrecht besteht, gibt es auch nichts zu widerrufen.

Für Sammelkarten und Sealed-Ware gibt es in der Regel keinen solchen Ausnahmegrund. Verbraucher können widerrufen, auch wenn Sie die Ware als Sammlerstück verkaufen. Bei geöffneter Ware kann Wertersatz für einen Wertverlust in Betracht kommen. Wie das im Einzelfall aussieht, klären Sie am besten mit einer Rechtsberatung.

So läuft der Widerruf ab

  1. Der Kunde findet die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Sie ist dauerhaft und gut sichtbar erreichbar, zum Beispiel in der Fußzeile jeder Seite.
  2. Er gibt an, welchen Vertrag er widerrufen möchte, und nennt seine Daten: Name, Bestellnummer und E-Mail.
  3. Er bestätigt den Widerruf mit einer zweiten Schaltfläche, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“.
  4. Sie bestätigen den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail, mit Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Beispieltexte für Ihren Shop

ElementBeispiel
Erste SchaltflächeVertrag widerrufen
AngabenName, Bestellnummer, E-Mail-Adresse
Zweite SchaltflächeWiderruf bestätigen
EingangsbestätigungWir haben Ihren Widerruf am [Datum] um [Uhrzeit] erhalten.

Widerrufs­button im Shop umsetzen

Prüfen Sie bei Ihrem Shopsystem, ob Ihr Anbieter die Funktion mitbringt oder ob Sie eine Erweiterung brauchen. Wichtig ist, dass der Ablauf ohne Kundenkonto funktioniert, auf jeder Seite erreichbar und auf dem Handy bedienbar ist.

Im Bestellsystem ist der Widerruf für Privatkunden eingebaut: als umrandete Schaltfläche in der Fußzeile jeder Seite, mit Bestätigungsschritt und Eingangsbestätigung samt Datum und Uhrzeit. Im Team-Bereich sehen Sie alle Widerrufe mit Frist („Erstatten bis“). Mehr zur Trennung von Händlern und Privatkunden lesen Sie auf der Seite Kundengruppen und Preise.

Häufige Fehler

  • Der Button versteckt sich im Kundenkonto und ist nur nach Anmeldung erreichbar.
  • Er heißt „Kontakt“ oder „Rücksendung“ statt eindeutig „Widerruf“.
  • Der Widerruf braucht mehr als zwei Schritte oder verlangt Begründungen.
  • Die Eingangsbestätigung kommt gar nicht oder erst nach Tagen.
  • Gäste ohne Konto können nicht widerrufen.

Checkliste für Händler

  • Ich verkaufe an Privatkunden? Dann ist der Button Pflicht.
  • Die Schaltfläche steht auf jeder Seite und ist klar als Widerruf beschriftet.
  • Der Widerruf funktioniert ohne Kundenkonto und am Handy.
  • Nach der Bestätigung geht sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail raus.
  • Ich weiß, bis wann ich erstatten muss, und habe den Zahlungsweg vorbereitet.
  • Widerrufsbelehrung und AGB sind aktuell.
Kein Ersatz für Rechtsberatung. Dieser Artikel erklärt Grundlagen und ersetzt keine individuelle Beratung. Lassen Sie Ihre konkrete Umsetzung rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Gilt der Widerrufs­button auch für B2B-Shops?

Nein, wenn wirklich nur Unternehmer bestellen können. Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher. Sorgen Sie dafür, dass keine Privatpersonen bestellen können, etwa durch eine Freischaltung.

Reicht ein Link zu einem Widerrufs­formular?

Nach unserem Verständnis nicht. Die Funktion muss als Schaltfläche angeboten werden und in zwei Schritten zum Widerruf führen. Lassen Sie das rechtlich prüfen.

Muss der Button auch im Gast-Kauf funktionieren?

Ja. Kunden dürfen nicht erst ein Konto anlegen müssen, um zu widerrufen.

Was passiert nach dem Widerruf?

Sie bestätigen den Eingang und erstatten innerhalb der gesetzlichen Frist. Im Bestellsystem sehen Sie die Frist und erstatten über eine Teilgutschrift.

Muss ich meine Widerrufs­belehrung ändern?

Prüfen Sie sie mit Ihrer Rechtsberatung. Der Button ersetzt die Belehrung nicht, er ergänzt sie.

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