Funktion · OSS

OSS-Rechnung für EU-Privatkunden im Onlineshop

Wer viele Privatkunden in anderen EU-Ländern beliefert, schuldet dort Umsatzsteuer. Das Bestellsystem rechnet mit dem Satz des Ziellandes und erstellt die passende Rechnung.

OSS gibt es ab dem Paket Profi. Pakete ansehen

Das Problem

Ab der Lieferschwelle gilt die Steuer des Ziellandes.

Verkaufen Sie an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt bis zu einer Schwelle von 10.000 € netto im Jahr die deutsche Umsatzsteuer. Darüber schulden Sie die Umsatzsteuer des Landes, in das Sie liefern. Mit dem OSS-Verfahren melden Sie sie zentral über das Bundeszentralamt für Steuern, statt sich in jedem Land zu registrieren.

Beispiel

Eine Bestellung nach Österreich.

Ein Privatkunde aus Wien bestellt ein Booster-Display. OSS ist eingeschaltet.

  1. Der Kunde wählt Österreich

    Er sieht denselben Endpreis wie ein Kunde in Deutschland, zum Beispiel 120,00 €. Darin steht jetzt „20 % USt“ statt 19 %.

  2. Der Satz wird festgehalten

    Die Bestellung merkt sich den Satz des Ziellandes. Spätere Änderungen an Einstellung oder Tabelle berühren sie nicht.

  3. Lexware bekommt den Satz Österreichs

    Der Beleg trägt 20 % und ist als Fernverkauf gekennzeichnet. Dafür legt das System den Kunden als Kontakt in Lexware an.

  4. Sie melden gesammelt

    Am Quartalsende liefert die Buchhaltung die Umsätze je Land. Die Meldung geben Sie über das BZSt-Portal ab.

Erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung, die Zahlen gelten nur hier.

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Was das System übernimmt

Von der Kasse bis zur Gutschrift.

Satz je Land

Das System kennt die Normalsätze der übrigen 26 EU-Länder mit Stand-Datum. Der Satz richtet sich nach dem Lieferland des Kunden.

Rechnung und Gutschrift

Die Rechnung geht mit dem Satz des Ziellandes an Lexware Office, Gutschriften für Storno und Retoure folgen derselben Steuerart.

Versand mit Satz

Versandkosten tragen denselben Satz wie die Ware. Der Kunde zahlt weiter einen Endbetrag.

Die Begriffe

Fünf Wörter, die in diesem Thema fallen.

OSS
One-Stop-Shop: ein zentrales Verfahren, um Umsatzsteuer auf Verkäufe an EU-Privatkunden in Deutschland zu melden und abzuführen.
Fernverkauf
Lieferung von Waren an Privatkunden in einem anderen EU-Land. Für sie gilt die Lieferschwelle.
Lieferschwelle
10.000 € netto im Jahr, EU-weit zusammengerechnet und mit Versandkosten. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes.
Zielland-Steuer
Die Einstellung in Lexware Office, die Rechnungen an EU-Privatkunden mit dem Satz des Landes erlaubt.
Quartalsmeldung
Die OSS-Meldung wird je Quartal abgegeben, auch wenn keine Umsätze angefallen sind.

Was Sie vorher tun müssen

OSS ist ein Verfahren Ihres Unternehmens, nicht der Software. Das Bestellsystem rechnet und belegt richtig, die Meldung an das Finanzamt bleibt bei Ihnen. Drei Dinge brauchen Sie, bevor der Schalter an ist.

  1. Beim BZSt registrieren. Die Anmeldung zum OSS-Verfahren läuft über das BZStOnline-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Sie gilt dann für alle EU-Länder und sollte vor der ersten Lieferung über der Schwelle erfolgt sein.
  2. Lexware Office umstellen. In den allgemeinen Einstellungen wählen Sie bei Privatpersonen im EU-Ausland die Umsatzsteuer des Ziellandes. Die Einstellung verändert die Buchungskategorien der Umsatzsteuervoranmeldung, besprechen Sie sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.
  3. Schalter im Bestellsystem setzen. Beim Speichern prüft das System Ihre Lexware-Einstellung. Passt sie nicht, bleibt der Schalter aus und Sie erfahren, was fehlt.

Nach jedem Quartal melden Sie Ihre Umsätze über das BZSt-Portal, bis zum Ende des Folgemonats. Die Zahlen dafür liefert Ihre Buchhaltung, in Lexware Office als Export der Umsätze. Das System erzeugt keine eigene Meldung und ersetzt sie nicht.

Die Schwelle von 10.000 € beobachtet das Bestellsystem nicht automatisch. Es zeigt Ihnen die Summe Ihrer Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern im Jahr als Frühwarnung. Sie dürfen OSS auch schon unterhalb der Schwelle nutzen. Ob das für Sie sinnvoll ist, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Ohne OSS und mit OSS.

Deutsche Umsatzsteuer, ohne OSS

  • Zulässig nur unter der Lieferschwelle von 10.000 € im Jahr
  • Ein Satz für alle Länder: 19 %
  • Keine Registrierung beim BZSt nötig
  • Die Schwelle müssen Sie selbst im Auge behalten

OSS im Bestellsystem

  • Auch über der Schwelle verkaufsfähig
  • Satz des Ziellandes in Kasse, Rechnung und Gutschrift
  • Eine zentrale Meldung statt vieler Registrierungen
  • Gleicher Endpreis für den Kunden

Grenzen

Was OSS im Bestellsystem nicht tut.

Gut zu wissen, bevor Sie einschalten.
  • Es gilt der Normalsatz des Landes. Ermäßigte Sätze unterstützt das System nicht. Ob für bestimmte Ware einer gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
  • Ware unter Differenzbesteuerung ist kein Fernverkauf im Sinne von OSS. Sie bleibt deutsch besteuert und bekommt eine eigene Rechnung.
  • Händler mit gültiger USt-IdNr behandelt das System weiter als innergemeinschaftliche Lieferung, nicht über OSS.
  • Mit der Kleinunternehmerregelung ist OSS nicht kombinierbar.
  • Die Sätze sind eine Momentaufnahme mit Stand-Datum. Prüfen Sie sie regelmäßig, denn Lexware prüft nur, ob ein Satz im Land überhaupt vorkommt.

Fragen zu OSS

Ändert sich der Preis für den Kunden?

Nein. Der Kunde zahlt den Endpreis aus dem Shop. Nur der Steueranteil darin ändert sich je Land, und damit Ihr Nettoerlös.

Brauche ich OSS schon beim ersten Verkauf ins Ausland?

Nicht zwingend. Bis zur Lieferschwelle von 10.000 € netto im Jahr genügt deutsche Umsatzsteuer. Darüber brauchen Sie OSS oder eine Registrierung im Zielland. Lassen Sie das mit Ihrer Steuerberatung klären.

Gilt OSS auch für Händler in anderen EU-Ländern?

Nein. OSS betrifft Privatkunden. Händler mit geprüfter USt-IdNr beliefert das System weiter steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung.

Was ist mit §25a-Ware?

Sie wird nicht über OSS abgerechnet und bleibt deutsch besteuert. In einem gemischten Warenkorb entstehen deshalb zwei Rechnungen.

Muss ich Lexware Office dafür umstellen?

Ja. Lexware Office erlaubt Rechnungen mit dem Satz des Ziellandes nur, wenn Sie die Zielland-Steuer in den Einstellungen gewählt haben. Das Bestellsystem prüft das beim Einschalten.

Wer gibt die OSS-Meldung ab?

Sie selbst, über das BZSt-Portal, jedes Quartal. Das Bestellsystem und Lexware liefern die Zahlen, nicht die Meldung.

Kann ich mit der Klein­unternehmer­regelung OSS nutzen?

Im Bestellsystem nicht. Beides schließt sich aus.

Beliefern Sie EU-Privatkunden mit dem richtigen Steuersatz.