Funktion · Steuer
Differenzbesteuerung §25a im Onlineshop
Neuware und Sammlerware haben oft unterschiedliche Steuerarten. Das Bestellsystem hält sie im Shop, im Warenkorb und auf der Rechnung auseinander.
Jede Position landet bei ihrer Steuerart, im Warenkorb und auf der Rechnung. Beispielansicht.
Das Problem
Zwei Steuerarten in einem Warenkorb.
Kartenhändler verkaufen Regelware mit 19 % Umsatzsteuer und Gebrauchtware oder Sammlerstücke unter der Differenzbesteuerung. Gängige Shopsysteme kennen meist nur eine Steuerart je Shop. Dann bleibt nur, Artikel in getrennten Shops zu führen oder die Rechnung nachträglich zu korrigieren.
Die drei Fälle
So unterscheidet das System.
| Frage | Regelware | §25a-Ware | EU-Lieferung |
|---|---|---|---|
| Preis im Shop | netto, zzgl. 19 % USt | Endpreis | netto, ohne USt |
| Steuerausweis | gesondert | keiner | keiner |
| Summenzeile | Ware netto, USt | §25a-Ware | Steuerfreie EU-Lieferung |
| Voraussetzung | Standard | Ihre Einordnung je Artikel | geprüfte USt-IdNr des Kunden |
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Demo ausprobierenBeispiel
Ein gemischter Warenkorb.
Ein Händler aus Deutschland bestellt ein Display und drei angekaufte Einzelkarten.
- Booster Display (Regelware)
Wird netto angezeigt. Die Umsatzsteuer kommt in der Summe obendrauf.
- Drei Einzelkarten (§25a)
Haben einen Endpreis. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Zwei Zeilen statt einer
„Ware netto“ mit „zzgl. 19 % USt“ und darunter „§25a-Ware“, danach die Gesamtsumme.
- Die Trennung bleibt
Lexware bekommt beide Sorten mit der jeweiligen Steuerart, die Rechnung zeigt sie getrennt.
Erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung.
Was das System übernimmt und was bei Ihnen bleibt
Das Bestellsystem trennt die Steuerarten dort, wo sie sichtbar werden: auf der Artikelseite, im Warenkorb, in der Bestellung und auf der Rechnung. Es zeigt Regelware netto, §25a-Ware mit Endpreis und behandelt beide in getrennten Summenzeilen.
Nicht Teil des Systems ist die Steuerberatung. Ob Ihre Ware unter die Differenzbesteuerung fällt, wie Sie die Marge ermitteln und wie Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, bleibt bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung. Das System setzt Ihre Einordnung konsequent um, mehr nicht.
EU-Lieferungen. Regelware geht an Händler in anderen EU-Ländern mit geprüfter USt-IdNr steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung. Wechselt ein Händler sein Land, wird die Prüfung zurückgesetzt, bis die neue Nummer bestätigt ist. Privatkunden im EU-Ausland sind ein eigener Schalter, mit deutscher Umsatzsteuer oder, wenn Sie das OSS-Verfahren nutzen, mit der Umsatzsteuer des Lieferlandes (Schalter, Erklärung und Satztabelle in den Einstellungen; die Sätze sind eine Momentaufnahme, Sie prüfen sie selbst). Das System warnt vor der Lieferschwelle und zeigt die Summe Ihrer EU-Privatverkäufe im Jahr, ab 8.000 € markiert es sie als Frühwarnung. Darüber hinaus rechnet das System auf Wunsch mit dem Steuersatz des Ziellandes, siehe OSS für EU-Privatkunden.
Kleinunternehmer. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Dann entfallen auch die getrennten Steuerarten, mehr dazu auf der Seite Kleinunternehmerregelung im Onlineshop.
Prüfen vor dem Start. Die Steuerart stellen Sie auf der Artikelseite je Variante ein. Legen Sie in der Demo oder im Testbetrieb eine Bestellung mit Regelware und §25a-Ware an und kontrollieren Sie Warenkorb, Bestellung und Rechnung. Erst wenn alle drei die Trennung zeigen, lohnt sich der Echtbetrieb.
Wichtig zur Einordnung.
- Ob Differenzbesteuerung bei Ihrer Ware zulässig ist, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Das Bestellsystem überträgt Ihre Einordnung konsequent in Shop, Warenkorb und Rechnung.
- Grundlagen finden Sie im Ratgeber: Differenzbesteuerung im Kartenhandel und Differenzbesteuerung auf der Rechnung.
Fragen zur Differenzbesteuerung
Kann ich Regelware und §25a-Ware zusammen verkaufen?
Ja. Beide Sorten liegen im selben Warenkorb, die Summen bleiben getrennt.
Zeigt der Shop bei §25a-Ware Umsatzsteuer?
Nein. Für §25a-Ware gilt ein Endpreis ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Wo stelle ich die Steuerart ein?
Auf der Artikelseite im Team-Bereich, je Variante.
Was gilt bei Lieferung in ein anderes EU-Land?
Regelware geht an Händler mit geprüfter USt-IdNr steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung. Privatkunden im EU-Ausland sind ein eigener Schalter; wer das OSS-Verfahren nutzt, schaltet es ein und rechnet mit der Umsatzsteuer des Lieferlandes, sonst gilt der Hinweis auf die Lieferschwelle.
Kann ich die Steuerart später ändern?
Ja, am Artikel. Bereits erstellte Rechnungen bleiben unverändert.
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