Ratgeber · Steuer

Differenz­besteuerung §25a im Kartenhandel erklärt

Stand
Oktober 2026
Lesezeit
8 Minuten
Von
ByteCards UG (haftungsbeschränkt)

Wer Sammelkarten ankauft und weiterverkauft, begegnet früher oder später dem Begriff Differenzbesteuerung. Dieser Artikel erklärt die Grundidee, wann sie im Kartenhandel eine Rolle spielt, rechnet ein Beispiel vor und zeigt, was sie für Ihre Rechnungen bedeutet.

Kurz gefasst
Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG versteuern Wiederverkäufer nur die Marge, nicht den gesamten Verkaufspreis. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

Die Grundidee

Normalerweise zahlen Händler Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis und ziehen die Vorsteuer aus dem Einkauf ab. Bei der Differenzbesteuerung nach §25a UStG fällt die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis an. Das soll verhindern, dass Gebrauchtware doppelt besteuert wird, wenn sie ohne Umsatzsteuer von Privatpersonen angekauft wurde.

Wann gilt sie bei Karten?

BeispielEinordnung (in der Regel)
Display vom Großhändler mit ausgewiesener UmsatzsteuerRegelbesteuerung
Einzelkarten, die Sie von Privatpersonen ankaufenDifferenz­besteuerung möglich
Angekaufte Sammlung, die Sie in Teilen weiterverkaufenDifferenz­besteuerung möglich
Ware aus dem EU-Ausland von UnternehmernEinzelfall, mit Steuerberatung klären

Die Einordnung hängt davon ab, von wem und mit welchem Steuerausweis Sie eingekauft haben. Sie gilt je Gegenstand. Ob die Voraussetzungen bei Ihrer Ware erfüllt sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Ein Rechenbeispiel

Sie kaufen eine Einzelkarte von einer Privatperson für 20 € und verkaufen sie für 50 €. Alle Zahlen sind erfunden.

RegelbesteuerungDifferenz­besteuerung
Verkaufspreis50,00 €50,00 €
Einkaufspreis20,00 € (ohne Umsatzsteuer, keine Vorsteuer)20,00 €
Bemessungsgrundlage50,00 € brutto30,00 € (Marge)
Umsatzsteuer7,98 €4,79 €

Die Umsatzsteuer ist jeweils in den Betrag eingerechnet: 19 % aus 119 % der Bemessungsgrundlage. Bei der Differenzbesteuerung sinkt die Steuer, weil nur die Marge zählt.

Was bedeutet das für die Rechnung?

Bei Differenzbesteuerung weisen Sie die Umsatzsteuer nicht gesondert aus und kennzeichnen die Rechnung entsprechend. Ihre Kunden aus dem Handel können daraus keine Vorsteuer ziehen. Deshalb ist für §25a-Ware im Shop ein Endpreis üblich. Welche Pflichtangaben auf die Rechnung gehören, lesen Sie im Artikel Differenzbesteuerung auf der Rechnung.

Aufzeichnungen und Einkaufspreise

Die Marge lässt sich nur berechnen, wenn Sie den Einkaufspreis je Gegenstand dokumentieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Gesamtdifferenz je Besteuerungszeitraum möglich, etwa bei Gegenständen mit niedrigen Anschaffungskosten. Welche Variante für Sie passt, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Praktisch heißt das: Ankaufbelege aufbewahren, Einkaufspreise je Karte oder je Posten festhalten und Regelware sauber von §25a-Ware trennen.

Regelware und §25a-Ware in einem Warenkorb

Im Alltag liegen beide Sorten oft im selben Warenkorb: ein Display aus dem Großhandel neben einer angekauften Single. Dann müssen beide Steuerarten auf der Rechnung getrennt stehen. Das Bestellsystem hält sie deshalb getrennt, von der Artikelseite bis zur Rechnung. Details finden Sie auf der Seite Differenzbesteuerung §25a im Onlineshop.

Beispiel: Eine Sammlung ankaufen und aufteilen

Sie kaufen von einer Privatperson 100 Karten für 400 € (alle Zahlen erfunden). Im Schnitt entfallen 4 € auf eine Karte. Wichtiger als der Durchschnitt ist die Frage, wie Sie den Einkaufspreis den einzelnen Karten oder Posten zuordnen. Einzelne wertvolle Karten haben oft einen höheren, die Masse einen niedrigeren Anteil.

Verkaufen Sie später eine Karte für 10 €, die Sie mit 4 € angesetzt haben, beträgt die Marge 6 €. Dokumentieren Sie die Zuordnung nachvollziehbar, am besten schon beim Ankauf. Lassen Sie von Ihrer Steuerberatung klären, ob Einzel- oder Gesamtdifferenz für Sie passt.

Fragen, die Sie sich je Posten stellen

  • Von wem habe ich die Ware gekauft, und mit welchem Steuerausweis?
  • Habe ich einen Beleg, der den Einkaufspreis belegt?
  • Ist die Ware ein Sammlungsstück oder Gebrauchtgegenstand im Sinne des Gesetzes?
  • Verkaufe ich sie an Verbraucher oder an Händler?
  • Liegen Regelware und §25a-Ware im selben Warenkorb?

Typische Fehler

  • Regelware wird fälschlich als §25a-Ware verkauft, weil die Marge höher wirkt.
  • Einkaufsbelege fehlen, die Marge lässt sich nicht nachweisen.
  • Auf der Rechnung steht trotz Differenzbesteuerung ein Umsatzsteuerbetrag.
  • Regel- und §25a-Ware werden in einer Summe zusammengerechnet.
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel erklärt Grundlagen und ersetzt keine individuelle Beratung. Die steuerliche Einordnung Ihrer Ware liegt bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gilt die Differenz­besteuerung auch für neue Karten?

In der Regel nicht. Neuware, die Sie mit ausgewiesener Umsatzsteuer vom Großhändler beziehen, unterliegt der Regelbesteuerung.

Kann ich Vorsteuer aus dem Ankauf ziehen?

Bei Ankäufen von Privatpersonen fällt keine Vorsteuer an. Bei Differenzbesteuerung ist ein Vorsteuerabzug für diese Gegenstände nicht möglich.

Müssen Kunden die Differenz­besteuerung kennen?

Nein. Sie sehen den Endpreis. Händler als Käufer können aus §25a-Rechnungen keine Vorsteuer ziehen.

Kann ich beides im selben Shop verkaufen?

Ja, wenn Ihr Shopsystem Steuerarten je Artikel kennt. Im Bestellsystem geht das je Variante.

Zwei Steuerarten, eine saubere Rechnung.